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Krankenversicherung im europäischen Ausland

Antwort meiner Krankenkasse aus meine Anfrage:

"Guten Tag Herr Günthner,

 

und vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne kümmert sich Ihre xxx um Ihr Anliegen.

 

Für Ihre Reise haben Sie die europäische Krankenversicherungskarte Ihrer xxx (siehe Rückseite). Mit dieser Karte können Sie einen spanischen oder portugiesischen Arzt oder ein Krankenhaus bei einer Notfallbehandlung aufsuchen. Die Abrechnung erfolgt über das europäische Sozialversicherungsabkommen.

 

Bitte schließen Sie vor Ihrer Reise zusätzlich eine private Auslandsreiseversicherung ab. Diese übernimmt Kosten (z.B. einen Rücktransport), die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen dürfen. Auch kann es passieren, dass der Arzt oder das Krankenhaus Ihre Versicherungskarte nicht akzeptiert und Sie die Rechnung direkt vor Ort begleichen müssen. Diese können Sie selbstverständlich bei uns einreichen, erstattet werden gesetzliche Kassensätze. Privatsätze können nicht erstattet werden.

 

Ihre xxx wünscht Ihnen eine gute Reise und ein erfolgreiches Pilgern."